Tuningpass › Ratgeber › Papiere im Auto

Welche Papiere musst du nach einem Umbau dabeihaben?

Das hängt davon ab, welche Genehmigung das Teil hat. Hier steht, was das Gesetz verlangt, woran du die Genehmigung erkennst und wann die Zettel aus dem Handschuhfach dürfen.

Kurz gesagt

  • Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hast du immer dabei – im Original oder in der amtlichen i-Kfz-App.
  • Teil mit ABE: eine Kopie der ABE, solange der Umbau nicht im Fahrzeugschein steht.
  • Teil mit Teilegutachten: der Nachweis über die Abnahme durch den Prüfer, bis der Umbau eingetragen ist.
  • Teil mit E-Prüfzeichen (EG- oder ECE-Genehmigung): kein Papier – du musst nur die Einbauvorgaben einhalten.

Welche Genehmigung hat dein Teil?

Ein Anbauteil verändert dein Auto nur dann legal, wenn es eine Genehmigung hat und du dich an deren Auflagen hältst. Welche es hat, steht im Karton oder auf dem Teil selbst.

GenehmigungWoran du sie erkennstWas du dabeihaben musst
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Teile, § 22 StVZO) Die ABE liegt dem Teil bei; auf dem Teil steht oft „KBA“ mit einer Nummer. Eine Kopie der ABE oder einen Auszug mit den wichtigen Angaben.
Bauartgenehmigung (§ 22a StVZO) Ein amtliches Prüfzeichen auf dem Teil, die Genehmigung liegt bei. Eine Kopie der Genehmigung.
EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung Ein kleines „e“ im Rechteck oder ein großes „E“ im Kreis, mit einer Zahl, zum Beispiel „e1“. Nichts. Einschränkungen und Einbauanweisung musst du trotzdem beachten.
Teilegutachten Das Gutachten liegt bei. Nach dem Einbau nimmt ein Prüfer von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS das Auto ab. Den Nachweis über die Abnahme, den dir der Prüfer ausstellt.

Grundlage: § 19 Abs. 3 und 4 StVZO. Die Abnahme beim Teilegutachten muss „unverzüglich“ nach dem Einbau passieren – also nicht erst beim nächsten TÜV.

Wann du die Papiere nicht mehr brauchst

Steht der Umbau in der Zulassungsbescheinigung Teil I – mit seinen Auflagen oder mit dem Vermerk, wo sie stehen –, musst du ABE oder Abnahmenachweis nicht mehr mitführen (§ 19 Abs. 4 StVZO). Eingetragen wird bei der Zulassungsstelle. Ändert der Umbau Angaben, die im Fahrzeugschein stehen, musst du ihn dort ohnehin melden (§ 15 FZV).

Reicht ein Foto auf dem Handy?

Das Gesetz verlangt einen „Abdruck oder eine Ablichtung“. Ob ein Foto auf dem Handy so eine Ablichtung ist, regelt es nicht ausdrücklich – im Zweifel entscheidet, wer dich kontrolliert. Sicher bist du mit einer Papierkopie im Handschuhfach. Für den Fahrzeugschein gibt es eine amtliche digitale Fassung: die i-Kfz-App.

Was passiert, wenn die Genehmigung fehlt?

Fehlt nur die Kopie, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen – ein Verwarnungsgeld kann es trotzdem geben. Ernster wird es, wenn das Teil gar keine Genehmigung hat oder du ihre Auflagen nicht einhältst, etwa eine Felge mit einer Reifengröße, die im Gutachten nicht steht. Dann kann die Betriebserlaubnis des ganzen Autos erlöschen: sobald sich die Fahrzeugart ändert, andere gefährdet werden könnten oder Abgas oder Geräusch schlechter werden (§ 19 Abs. 2 StVZO). Ohne Betriebserlaubnis darf das Auto nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren; erlaubt sind nur eng begrenzte Fahrten, etwa zur Prüfung (§ 19 Abs. 5 StVZO).

Wie der Tuningpass dabei hilft

Im Tuningpass hängen ABE und Teilegutachten als Datei am jeweiligen Teil, mit Hersteller und Einbaudatum. Du findest sie in Sekunden, auch wenn du den Zettel gerade nicht findest. Die Papierkopie im Auto ersetzt das nicht – siehe oben. Mehr zum Tuningpass

Quellen

Stand: 21. Oktober 2026. Dieser Text erklärt die Regeln allgemein und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen dir dein Prüfer oder die Zulassungsstelle. Fragen an uns: Kontakt.